Ein Treffen mit den verantwortlichen Ämter, IG Klettern und SAC hat das weitere Vorgehen im Umsetzungsprozess der Kletterregelungen vorgespurt. SAC und IG erstellen z.B. einen Zeitplan für die Markierungen an den Felsen, einen Kostenrahmen und stellten einheitlich klar, dass sie die vom Kanton Baselland aufgestellte Bewilligungspflicht für Bohrhaken, resp. Kletterrouten (Sportparcours - nichtforstliche Kleininstallation) nicht anerkennen. Ob dem so ist, ist nämlich juristisch noch nie definitiv geklärt worden.Mehr Informationen: http://www.igklettern-basel.ch/igKlettern/Aktuell/Eintrage/2013/9/14_Kletterkonzept_Baselland__es_geht_voran.html