Grundsatzpositionen der IG Klettern zu Regelungs- und Lenkungsmaßnahmen


Beschlossen auf den Bundestreffen am 13.12.97 in Schriesheim/Odenwald
und am 01. Mai 1999 (Grundsatz 6.a) in Reichenbach/Odenwald.

1.  Akzeptable Regelung

Eine akzeptable Regelung in Klettergebieten ist verhältnismäßig, nachvollziehbar und stichhaltig begründet. Sie garantiert freies Zugangsrecht für alle Kletterer, d.h. u.a. keine Beschränkung auf bestimmte Personenkreise, und wird von der Allgemeinheit der KlettererInnen getragen.

2.  Sanierung von Kletterrouten und -gebieten, Neutouren

Die Sanierung von bestehenden Routen und die Erschließung von Neutouren ist für den Fortbestand und die Entwicklung von Klettergebieten essentiell. Hierbei ist jeweils der gebietsspezifische Charakter zu berücksichtigen.

3.  Entnagelungen, Routenrückbau

Pauschale Entnagelungen bzw. Routenrückbauten werden abgelehnt.

4.  Regelungs- und Lenkungsmaßnahmen in Klettergebieten

Im Falle einer Regelung sind differenzierte Lösungen und Lenkungsmaßnahmen ausreichend. Pauschale Sperrungen werden abgelehnt.

5.  Überwachung und Einhaltung von Regelungen

Maßnahmen wie Gebühren, Eintritt, Anmeldung/Klettererlaubnis, Kontingentierung, Kontrollen und Ordnungsdienste werden abgelehnt. Auf die Einhaltung von akzeptablen Regelungen wird mittels Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit hingewirkt.

6.  Gebietsverantwortung mittels Vereinbarungen

a)  Patenschafts-, Nutzungs- und Pachtverträge
Rechtliche Vereinbarungen mit Naturschutzbehörden und Grundstückseigentümern stärken grundsätzlich die rechtliche Position der Kletterverbände und werden daher befürwortet, jedoch nur unter der Bedingung, daß das Gebiet für alle KlettererInnen zugänglich bleibt und die zu treffenden Regelungs- und Lenkungsmaßnahmen in einem Arbeitskreis, in dem die in der Region aktiven Kletterverbände vertreten sind, gemeinsam abgestimmt und umgesetzt werden.
b)  Trägervereine
Die Mitgliedschaft in Trägervereinen o.ä. ist grundsätzlich erwünscht, allerdings nur unter der Bedingung, daß diese gleichberechtigt hinsichtlich der anderen Mitglieder ist.